Das internationale
Privatrecht bestimmt, welche unter mehreren möglicherweise miteinander kollidierenden Rechtsordnungen über eine bestimmte Rechtsfrage entscheidet.
Die Frage der Zuständigkeit der deutschen
Gerichte wird davon unabhängig behandelt; es kann also sein, daß deutsche Gerichte ausländische Rechtsnormen anwenden müssen.
Bei allen Fällen mit Auslandsbezug, also etwa bei Eheschließungen
mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner, bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug, Ehescheidungen, aber auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Eigentum im Ausland
ist zunächst zu klären, welches Recht - das Deutsche oder Ausländische - für die Lösung des Problems heranzuziehen ist.
Wenn also ein Fall mit Auslandsbezug vorliegt, z.B. weil Sie selbst
Ausländer sind, empfiehlt es sich, den Vorgang auf die Frage des anwendbaren Rechts zu untersuchen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
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