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Familienrecht

Einer meiner Hauptschwerpunkte liegt im Familienrecht, wobei auch die Ehescheidungen einen großen Teil der Arbeit ausmachen.

Einige Fragen werden immer wieder gestellt, sodaß hier beispielhaft allgemeine Fragen mit deren Antworten aufgeführt sind.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Ein Scheidungsverfahren dauert i.d.R. 6 bis 12 Monate.
Vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens ist allerdings zunächst das Trennungsjahr abzuwarten, das aber nicht notwendig erst mit dem Auszug einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung  beginnt. Eine Trennung kann durchaus in einer Wohnung gelebt werden, wenn beide Partner jeweils für sich leben und wirtschaften.

Wie viel kostet eine Beratung beim Anwalt?
Die Kosten eines Rechtsanwalts richtet sich üblicherweise nach dem RVG.

Es gibt den Grundsatz, dass die Anwalts- und Gerichtskosten vom Streitwert abhängig sind und daß bei kleinem Streitwert auch nur geringe Gebühren anfallen.
Vor dem Gang zum Anwalt braucht man daher im Normalfall keine riesigen Gebührenforderungen befürchten, geht es allerdings um hohe Beträge, ist auch eine höhere Gebührenrechnung gerechtfertigt.

Informationen rund um das Thema Anwaltsgebühren finden Sie auch bei der  Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/

Für den Fall, dass eine Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet, der Mandant jedoch die Kosten nicht aufbringen kann, gewährt der Staat auf Antrag:


Beratungshilfe für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten
Prozesskostenhilfe für die Gerichtskosten und Anwaltskosten im Klageverfahren

Formulare und Informationen hierzu findet man im Internet unter: www.ag-muenster.nrw.de

Wir sind uns einig, wollen aber geschieden werden.
Können wir einen gemeinsamen Anwalt für das Scheidungsverfahren beauftragen?


Nein, es können nicht beide einen Anwalt beauftragen, denn ein Anwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
Der Anwalt ist aber immer Interessensvertreter. Er kann nur eine Partei vertreten.

Es kommt aber vor, dass nur einer der Partner einen Anwalt nimmt, wenn keine besonderen Regelungen zu treffen sind und der andere keinen Rechtsanwalt beauftragt.

Wenn beide Parteien sich dann intern die Gebühren teilen, ist dies ihnen überlassen. Wegen der Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe und den potenziell unterschiedlichen Interessen (insbesondere wenn Unterhaltsansprüche – auch der Kinder bestehen ) sollten jedoch möglichst 2  Anwälte genommen werden.

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